Gesetzliche Krankenkassen:

Ab dem 01. April 2017 gelten neue Richtlinien für Psychotherapie, welche von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Jeder Versicherte hat Anspruch auf einen Erstkontakt, die sogenannte Psychotherapeutische Sprechstunde. In diesem Rahmen können Patienten ihre Symptome besprechen, und gemeinsam wird entschieden, ob eine Psychotherapie oder ein anderes Hilfsangebot angemessen erscheint.

Die Teilnahme an dieser Sprechstunde bedeutet jedoch nicht automatisch, dass ein Platz für Psychotherapie in meiner Praxis verfügbar ist. Es kann vorkommen, dass zu diesem Zeitpunkt keine Behandlungsmöglichkeiten bestehen und Wartezeiten entstehen.

Sobald eine ambulante Psychotherapie in meiner Praxis beginnen kann, übernehmen in der Regel die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Kinder und Jugendliche.


Private Krankenkassen:

Private Krankenkassen und Beihilfen übernehmen normalerweise die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Sie müssen sich jedoch bei Ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle über die Möglichkeit einer psychotherapeutischen Behandlung informieren und die erforderlichen Formulare beantragen. 


Selbstzahler:

Wenn Sie die Kosten für eine ambulante Psychotherapie selbst tragen möchten, freue ich mich ebenfalls über Ihre Kontaktaufnahme. Gerne informiere ich Sie über die genauen Abläufe und stehe Ihnen unterstützend zur Seite.